Ab 19 April gilt in Krefeld "Notbremse Lokdown"
Das Einkaufen mit Termin und Schnelltest ist damit nicht mehr erlaubt.
Aber keine Sorge, unsere Werkstatt und der Online-Shop sind weiter für Euch geöffnet!
Auszug aus §12 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung
Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe
(1) Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes (zum Beispiel Reinigun-gen, Waschsalons, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Autovermietung) bleiben einschließ-lich des Verkaufs notwendigen Zubehörs geöffnet; § 11 Absatz 1 gilt entsprechend. Der Ver-kauf von sonstigen nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren ist nur in entsprechender Anwendung von § 11 Absatz 3 zulässig.
Aufgrund der hohen Paketmenge in Folge der Corona-Situation kann sich die Auslieferung Ihrer Sendung in einigen Regionen etwas verzögern. Wir bitten in diesen Fällen um Ihre Geduld.